Created by potrace 1.15, written by Peter Selinger 2001-2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden


1. Gegenstand der Dienstleistungsvereinbarung


1.1 Die IVA – Ihr virtueller Assistent GmbH, Esslingerstr. 23/2, 73650 Winterbach, nachfolgend „IVA“ genannt, erbringt als Auftragnehmer Assistenzdienstleistungen per Telefon und Internet. Diese Bedingungen bilden den Dienstleistungsvertrag, der die Nutzung der Dienste von IVA durch den Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“ regelt.

1.2 Alle Angebote der IVA sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. AGB des Kunden werden nicht anerkannt, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wird.

1.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache und wird unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.

1.4 Der Vertragsschluss kommt mit Unternehmern und Verbrauchern zustande. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Dienstleistungsvereinbarungsbestandteile


Als Dienstleistungsvereinbarungsbestandteile gelten:


3. Leistungen von IVA


3.1 IVA erbringt im Rahmen der Einzelverträge die darin vom Kunden ausgewählten Leistungen. Die Leistungen von IVA umfassen u.a.:

3.2 Die Leistungen werden mit Ausnahme von Schulungen (siehe Ziff. 12 der AGB) von IVA ausschließlich über Internet und Telefon erbracht.

3.3 IVA kann Dritte (z.B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zur Leistungserbringung einsetzen.

3.4 Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihm eine bestimmte Assistenz zugeteilt wird. Nichts desto trotz werden wir jedem Kunden zu Beginn bis zu drei Assistenzen vorschlagen, aus denen er auswählen kann. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.


4. Online-Plattform, Stundenpakete, Abos und Add-ons


4.1 Die Team- und Aufgaben-Online-Plattform „FLOWYZE“ ist das Bindemittel, Rahmenwerk und Schmiermittel zwischen den Dienstleistungen der IVA, der Assistenz und dem Kunden.

4.1.1 Bindemittel, weil es die Einzelteile zusammenhält, wie z. B. die vertraglichen Rahmenbedingungen, die Kommunikation und Abrechnung.

4.1.2 Rahmenwerk, weil für alle Seiten Transparenz zu den Rahmenbedingungen geschaffen wird, wie z. B. die allgemeinen Arbeitsstandards, das Thema der Scheinselbstständigkeit, Datenschutz und Vertraulichkeit, Haftung und Mitwirkungspflichten.

4.1.3 Schmiermittel, weil die Online-Plattform u. a. für Aufgaben- und Budgettransparenz sorgt. Die definierten Kanban-Arbeitsprozesse sorgen für einen reibungslosen Aufgaben-Fluss.

4.2 Der Kunde kann für die Leistungen der Assistenz auf der Online-Plattform der IVA zwischen Stundenpaketen ohne Bindung (flexibler Tarif) und einem Stundenpaket-Abonnement auf monatlicher oder Jahresbasis wählen.

4.3 Für die Zusammenarbeit mit der Assistenz muss der Kunde die Team- und Aufgaben-Online-Plattform der IVA kostenpflichtig aktivieren. Je nach gebuchtem Paket können mehrere Teammitglieder auf die Team- und Aufgaben-Online-Plattform eingeladen werden und Aufgaben an die Assistenz delegieren. Die Grundgebühr kann der Kunde als Abonnement auf monatlicher oder Jahresbasis wählen.

4.3.1 Die Grundgebühr sichert u. a.

4.3.2 Die Team- und Aufgaben-Onlineplattform „FLOWYZE“, kann auch ohne Assistenz nur zwischen den eingeladenen Teammitgliedern genutzt werden, daher ist die Grundgebühr auch fällig wenn keine Assistenz zugewiesen ist.

4.4 Derzeit gibt es drei Zusatzdienstleistungen (Add-On) die der Kunde buchen kann:

4.5 Der Vertragsschluss erfolgt über die Webseite der IVA durch Klicken auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“. IVA schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangs- und Annahmebestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden bei der IVA eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer zustande, diese Information wird mit derselben E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt. In dieser E-Mail wird dem Kunden auch der aktuelle Vertragstext zugesandt.

4.5 Der Vertragsschluss erfolgt über die Webseite der IVA durch Klicken auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“. IVA schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangs- und Annahmebestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden bei der IVA eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer zustande, diese Information wird mit derselben E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt. In dieser E-Mail wird dem Kunden auch der aktuelle Vertragstext zugesandt.

4.6 Jede Buchung eines Stundenpakets begründet einen eigenen Vertrag.

4.7 Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. IVA behält sich das Recht vor, Kundenaufträge und Einzelaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


5. Leistungsabgrenzung


5.1 Nicht zu den vertraglichen Leistungen von IVA zählen alle nicht unter Ziff. 2 genannten, aber insbesondere folgende Leistungen, die jedoch gesondert schriftlich vereinbart werden können und dann von einem Spezialisten abgewickelt werden. Tätigkeiten, die durch den Kunden angelernt werden können, sind hiervon nicht berührt.

5.2 Erbringt IVA auf Wunsch eines Kunden solche Leistungen, gelten - sofern nichts anderes vereinbart ist - die Regelungen dieses Vertrages sowie bezüglich der Vergütung die jeweils gültigen Preise von IVA oder die in diesem Zusammenhang individuell mitgeteilten Preise, die dem Kunden jeweils zuvor mitgeteilt werden. Auftragserteilung und/oder Beendigung außerhalb der Geschäftszeiten an einem Werktag werden mit 50% Aufschlag und am Wochenende generell mit 100% Aufschlag in Rechnung gestellt. Ist persönliche Anwesenheit beim Kunden erforderlich, behält sich die IVA vor, diese pauschal mit 55 Euro pro Stunde netto und Fahrtkilometer mit 60 Cent pro Kilometer in Rechnung zu stellen. Gleiche Beträge gelten für Themen, die nur offline (nicht telefonisch, per Mail etc.) erarbeitet werden können.

5.3 Führt die IVA für einen Kunden die Telefonakquise (hier: Kaltakquise) durch, dann verlangt die Aktion für den Kunden einen Bezug zum Kernprozess des Kundenunternehmens und eine mutmaßliche Einwilligung des potentiellen angerufenen Kunden. Es ist Aufgabe des Kunden, diese Einwilligungen vorab einzuholen. Etwaige Forderungen die sich aus der nicht Erfüllung dieser Pflicht ergeben, sind ausgeschlossen.

5.4 Leistungen im Verhältnis zu Dritten (z. B. Vornahme der Buchung eines Mietwagens für einen Kunden) erbringt der Auftragnehmer immer nur als Vermittler oder Bevollmächtigter (§§ 164 ff BGB) aufseiten des Kunden im Rahmen des jeweils von diesem erteilten Auftrags, nicht im eigenen Namen und nicht mit wirtschaftlicher oder rechtlicher Wirkung für und gegen den Auftragnehmer oder einen Unterauftragnehmer.


6. Pflichten des Kunden


6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von IVA maßgeblich von der vollständigen und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden abhängen.

6.2 Der Kunde stellt sicher, dass die im Einzelvertrag aufgeführten sowie alle sonstigen für die Durchführung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht werden (z.B. Bereitstellung der notwendigen Informationen, Mitteilung der gewünschten Durchführungszeitpunkte, Übermittlung der notwendigen Kontaktdaten, Bereitstellung der erforderlichen Daten und Informationen über die gewünschten Ziele).

6.3 Mitwirkungspflichten sind die wesentlichen Pflichten des Kunden. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, ist IVA von der Verpflichtung zur Erbringung der Leistung befreit, soweit die Erbringung der Leistung durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten unmöglich ist oder soweit Teilleistungen nicht möglich sind. Mehraufwendungen und -kosten, die IVA durch Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

6.4 Der Kunde versichert, dass er die IVA nicht mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verstoßen und stellt IVA von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.


7. Zuweisung, Laufzeit, Änderung, Unterauftragnehmer, Verfall und Kündigung der Stundenpakete


7.1. Durch die Bestätigung der AGB willigt der Kunde ein, dass die jeweilige Kundenzuweisung einer Assistenz (Erst- und Folgezuweisung) nur dann erfolgt, wenn der Kunde langfristig und kontinuierlich durch eine Assistenz Entlastung sucht und/oder sein Team ergänzen will.

7.1.1 Die Mindestlaufzeit einer aktiven Zusammenarbeit nach jeder Zuweisung beträgt daher drei Monate. Eine aktive Zusammenarbeit ist die aktive und kontinuierliche Aufgabendelegation an die Assistenz über das FLOWYZE-Aufgabenboard in jedem einzelnen Monat. Findet die aktive Zusammenarbeit in einem der drei Monate nicht statt wird eine einmalige Vermittlungs- und Startgebühr wie folgt fällig:

7.1.1.1 Hintergrund ist, u. a., dass das interne Vorauswahlverfahren, der Vorschlags- und Entscheidungsprozess, das Onboarding von Kunde und Assistenz, die Zuweisung und spezifische Einarbeitung der Assistenz so viel Zeit und Kosten für die IVA verursacht, dass bei einer Laufzeit von unter 3 Monaten ohne aktive und kontinuierliche Zusammenarbeit ein wirtschaftlicher Betrieb der Zusammenarbeit für die IVA nicht machbar ist.

7.2 Bei Buchung eines Stundenpaketes (flexibler Tarif) wird der Vertrag durch Abgeltung der Stunden automatisch beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit weitere Stunden hinzuzubuchen.

7.3 Bei Abschluss eines Monatsabos verlängert sich das Abo um jeweils einen Monat, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird. Bei Abschluss eines Jahresabos beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende, ansonsten verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr.

7.3.1. Im Fall einer Rücklastschrift, die mangels Deckung oder Angabe einer falschen Kontoverbindung erfolgt ist, werden dem Kunden die tatsächlichen Kosten für die Lastschriftrückbuchung im Sinne eines Schadensersatzes in Rechnung gestellt.

7.3.2. Im Fall einer sonstigen Rücklastschrift auf aktive Abonnements durch den Kunden, werden dem Kunden die tatsächlichen Kosten für die Lastschriftrückbuchung im Sinne eines Schadensersatzes in Rechnung gestellt.

7.4 Der Kunde hat die Möglichkeit Änderungen, insbesondere Ergänzungen der vereinbarten Leistungen vorzuschlagen. Auf einen Änderungsvorschlag vom Kunden hin wird IVA unverzüglich mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf Leistungen, Kosten und Leistungszeiten hat.

7.5 Die IVA ist berechtigt, zur Erbringung der Dienstleistungen Unterauftragnehmer als virtuelle persönliche Assistenten einzusetzen. Der jederzeitige Wechsel des Unterauftragnehmers ist nach Ankündigung zulässig, auch innerhalb eines beauftragten Stundenpakets. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten virtuellen persönlichen Assistenten. IVA behält sich das Recht vor, dem Kunden geeignete Assistenten zuzuweisen. Die Regelungen zu Unterauftragnehmern in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gehen im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

7.6 Das Recht zur ordentlichen Kündigung während der Laufzeit eines Stundenpakets wird ausgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, das Stundenpaket und das Abo vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist diejenige Partei zum Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Anlass zur fristlosen Kündigung gegeben hat.

7.7 Die IVA ist zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn die Durchführung des Auftrages einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Entscheidung über die Verhältnismäßigkeit liegt bei der IVA. In einem solchen Fall erhält der Kunde seine geleisteten Beiträge anteilig zurückerstattet.

7.8 Die im Rahmen von Stundenpaketen gebuchten Stunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Buchung in Anspruch genommen werden.

7.8.1 Gekaufte Stunden können nicht auf andere Personen übertragen werden.

7.8.2 Eine vollständige oder teilweise Erstattung der Vergütung findet in diesem Fall nicht statt.

7.9 Werden über einen Zeitraum von 3 Monaten keine Aufträge über das FLOWYZE-Aufgabenboard an die IVA delegiert, wird die Zuweisung zur Assistenz aufgelöst. Bei einer Folgezuweisung gilt 7.1. ff..

7.9.1 Im Falle, dass die Zuweisung zur Assistenz aufgelöst wurde, ist die Kontaktaufnahme zur Assistenz nicht mehr gestattet. Alle externen Kommunikations- und Arbeitsmittel, wie z. B. E-Mail-Adressen, Zugang zu Teamwerkzeugen wie Chats und Aufgaben, sind nach der Trennung für die Assistenz unzugänglich zu machen bzw. zu löschen. Bei Verstoß wird 12.5. angenommen und der Kunde ist zu einer Vertragsstrafe verpflichtet.


8. Zeitabrechnung, Vergütung und Zahlungsmodalitäten


8.1 Die erbrachten Dienstleistungen werden im Fünfzehn-Minuten-Takt je Aufgabe und Tag abgerechnet.

8.2 Jedes begonnene Fünfzehn-Minuten-Intervall wird anteilig auf den vollen Stundensatz angerechnet.

8.3 Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste und den auf der Webseite ersichtlichen Rabatten. Sondervereinbarungen sind in Textform festzuhalten (z.B. E-Mail oder schriftlich).

8.4 Zahlungen sind im Voraus fällig, im Falle des Abschlusses eines Abos für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus.

8.4.1 Bei Abschluss eines Jahresabos wird dem Kundenkonto monatlich 1/12 der insgesamt gekauften Stunden gutgeschrieben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit weitere flexible Stunden hinzuzubuchen, sollten die monatlich gutgeschriebenen Stunden (je 1/12-Anteil) nicht ausreichen.

8.5 Sofern im Rahmen der Beauftragung Anrufe in Mobilfunknetze oder Festnetz außerhalb von Deutschland erforderlich werden, wird IVA dem Kunden die hierfür entstandenen Kosten zusätzlich in Rechnung stellen. Eine abweichende Regelung bedarf der Textform.

8.6 Erforderliche Portokosten sind vom Kunden zu tragen, sofern ein Versand außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz gewünscht wird. Eine abweichende Regelung bedarf der Textform.

8.7 Mahngebühren werden aufgrund des internen Mehraufwands mit einmalig 5 Euro auf der Rechnung ausgewiesen. Es wird grundsätzlich nur eine Mahnung versendet. Wird die Rechnung nach Eingang der Mahnung in dem angegebenen Zeitraum nicht beglichen, geht der Vorgang automatisch an den Forderungsmanagement-Partner der IVA weiter. Hier fallen ggf. weitere Gebühren an. Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, soweit auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der IVA für das Jahr Verzugszinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

8.8 Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Entstehens gültigen Umsatzsteuer.

8.9 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als dass Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.10 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die IVA nicht aus.


9. Urheberrecht und sonstige Schutz- und Nutzungsrechte


9.1 Soweit die IVA im Rahmen seiner Vertragserfüllung Urheber- oder sonstige Schutz- und Nutzungsrechte erworben hat, erwirbt der Kunde die ausschließlichen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten, übertragbaren Rechte zur Nutzung und Verwertung. Das jeweilige Recht wird hiermit an den Kunden übertragen.

9.2 Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche der IVA hinsichtlich der übertragenen Rechte vollständig abgegolten. Zwingende Bestimmungen des Urhebervergütungsrechts bleiben unberührt.

9.3 Der Kunde ist nicht verpflichtet, die eingeräumten Rechte auszuüben. Die Ausübung eines gleichwohl bestehenden Rückrufrechts wegen Nichtausübung des übertragenen Rechts (§ 41 UrhG) wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen.


10. Haftung


10.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IVA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die IVA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3 IVA haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparung, Produktionsausfall, entgangene Nutzungen.

10.4 Die Einschränkungen der 10.1 bis 10.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IVA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

10.5 Die sich aus 10.1 bis 10.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit IVA den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit IVA und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


11. Vertraulichkeit


11.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

11.3 Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

11.4 Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftragnehmer bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.


12. Abwerbeverbot, Vertragsstrafe und Erklärungen der Assistenzen


12.1 Nach Anmeldung auf unserer Plattform erhält der Kunde Kontakt zu dem Unterauftragnehmer, seiner persönlichen Assistenz. Der Kunde verpflichtet sich dazu, während des laufenden Vertrages sowie für die Dauer von 24 Monaten ab Vertragsende (jeweiliges Stundenpaket) eine entgeltliche Beauftragung des persönlichen virtuellen Assistenten zu unterlassen. Dies gilt gleichermaßen für selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeiten der Assistenz.

12.2 "Abwerben" ist jedes unmittelbare oder mittelbare (z.B. durch Dritte wie insbesondere Headhunter, Personalvermittler, derzeitige oder frühere Mitarbeiter von IVA) Verleiten des Mitarbeiters (Freiberufler / Angestellter) zum Wechsel zum Kunden, also zur Beendigung seiner Tätigkeit bei IVA und Aufnahme einer Tätigkeit (als Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter oder Berater) für den Kunden.

12.3 Der Kunde wird während der Vertragslaufzeit keinen Mitarbeiter (Freiberufler / Angestellter) von IVA abwerben. Bei einem Wechsel eines Mitarbeiters von IVA zum Kunden innerhalb oder unmittelbar nach Ende der Vertragslaufzeit wird widerleglich vermutet, dass eine Abwerbung durch den Kunden während der Vertragslaufzeit vorliegt.

12.4 Der Abschluss eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem persönlichen virtuellen Assistenten ist von einer schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers abhängig. Die Genehmigung erfolgt nach einer eigens zu vereinbarenden Vermittlungsprovision, die im Regelfall 5.000 EUR nicht unterschreiten soll. Die Provision wird mit Erteilung der Genehmigung sofort fällig. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

12.5 Wird die persönliche virtuelle Assistenz unmittelbar vom Kunden beauftragt, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt, aber mindestens in der Höhe der aktuellen Vermittlungsprovision, und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.

12.6 Der Kunde verpflichtet sich, rechtsverbindliche Erklärungen eines Unterauftragnehmers, die dem Kunden oder einem Dritten gegenüber Wirkung auch gegen den Unterauftragnehmer und den Auftragnehmer entfalten sollen, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer einzuholen. Dies gilt insbesondere für Datenschutzerklärungen, Verschwiegenheitserklärungen, Vertragsstrafenversprechen, Vollmachten, Zielvereinbarungen, usw.

12.7. In jedem Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung durch den Kunden bleibt die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, vorbehalten.


13. Besondere Bedingungen für Schulungen


13.1 Die IVA ist berechtigt eine vom Kunden gebuchte Schulung auch kurzfristig abzusagen, wenn dies aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt erforderlich ist. Dem Kunden wird in diesem Fall ein Ersatztermin angeboten, der keine Zusatzkosten verursacht. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Ziff. 9 dieser AGB bleibt unberührt.

13.2 Der Kunde ist für die An- und Abreise, sowie etwaige Unterkunft und Verpflegung während einer Schulung selbst verantwortlich.

13.3 Sofern Schulungsmaterialien dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, unterliegen diese dem Urheberrecht. Dem Kunden ist es ohne ausdrückliche Zustimmung der IVA nicht gestattet die Unterlagen Dritten zu überlassen oder zu veröffentlichen.


14. Werbung


14.1 IVA verschickt i.d.R. einmal pro Monat einen 2-Minuten-Newsletter. Zwei Minuten, weil es der Anspruch der IVA ist, dem Kunden eine sehr kurzweilige Lektüre zu liefern. Folgende Inhalte finden sich in dem Newsletter:

14.2 Mit der elektronischen Zustimmung willigt der Kunde in den Erhalt dieses Newsletters ein. Die Einwilligung kann gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit formlos widerrufen werden (z.B. durch E-Mail an info@flowyze.com)

14.3 Der Kunde willigt darin ein, von der IVA über die Abgabe einer Bewertung per E-Mail und/oder auf Rechnungen hingewiesen zu werden.

14.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die IVA den Kunden in unregelmäßigen Abständen per Mail kontaktieren darf, um auf Aktionen, Umfragen und weitere Werbemaßnahmen hinzuweisen.

14.5 Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme kann vom Kunden jederzeit durch formlose Mitteilung an die IVA widerrufen werden.


15. Datenschutz


15.1 Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit IVA, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

15.2 Soweit der Kunde personenbezogene Daten von Dritten an IVA übermittelt, versichert der Kunde, dass er die Einwilligung der von der Datenverarbeitung Betroffenen eingeholt hat und stellt IVA von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die diese diesbezüglich an ihn stellen.

15.3 Die Rechte des Kunden bzw. Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

15.4 Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde bzw. Betroffene gebeten sich formlos an IVA (z.B. per E-Mail) oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.


16. Streitschlichtung für Verbraucher


16.1 Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

16.2 IVA ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


17. Schlussbestimmungen


17.1 Die Geschäftsbeziehungen zwischen der IVA und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

17.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.